Frage 1 von 18
Nr. 9
Runde beendenFrage 1 von 18
Nr. 9
Runde beendenIn den NfS werden für die sichere Schiffsführung wichtige Maßnahmen, Ereignisse und Veränderungen auf den Seeschifffahrtsstraßen, auf der Hohen See sowie in den Hoheitsgewässern anderer Staaten im europäischen und angrenzenden Bereich bekannt gegeben.
Die Angaben erfolgen in deutscher und in englischer Sprache.
Beschreibung der Leuchtfeuer, Feuerschiffe und Großtonnen sowie deren geographische Lage.
Tonnen kleiner als 8 m Höhe.
1. In den Leuchtfeuerverzeichnissen bzw. in der List of Lights sowie auszugsweise in den Seekarten. 2. In der Karte 1/INTInternational Hydrographic 1 des BSH. 3. Schwimmende Schifffahrtszeichen zusätzlich in der Anlage I zur SeeSchStrO (z. B. Tonnen des Lateral- bzw. Kardinalsystems).
In Gewässern mit Gezeiten (z. B. Nordsee) auf mittleres Hochwasser , in gezeitenlosen Gewässern (z. B. Ostsee) auf mittleren Wasserstand.
In den See- und Hafenhandbüchern und in den Seekarten.
1. Schifffahrtsangelegenheiten, 2. Naturverhältnisse, 3. Küstenkunde und Segelanweisungen.
1. Rechtweisend in Grad, 2. im Uhrzeigersinn (rechtsherum) zählend.
In deutschen und britischen Leuchtfeuerverzeichnissen.
1. Die BfS werden von den jeweils zuständigen Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bzw. der Länder veröffentlicht. 2. Sie enthalten alle wichtigen Maßnahmen und Ereignisse auf den Seeschifffahrtsstraßen und der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands.
Die BfS werden an den amtlichen Aushangstellen (z. B. bei Wasser- und Schifffahrtsämtern, Hafenverwaltungen, WSP- Dienststellen, Schleusen, Yachthäfen) für das betreffende Seegebiet, in dem die Aushangstelle liegt, und für die angrenzenden Reviere und Gebiete sowie im Internet unter www.elwis.de zur Kenntnis gebracht.
1. Änderungen an Befeuerung, Betonnung und Landmarken, 2. veränderte Wassertiefen, 3. Wracke, Schifffahrtshindernisse, Rohrleitungen usw., 4. Bauarbeiten, Baggerarbeiten, militärische Übungen und damit zusammenhängende Sperrungen oder Behinderungen.
Nautische Warnnachrichten (NWN) werden von den Verkehrszentralen für deren Zuständigkeitsbereich und von dem ständig besetzten Seewarndienst Emden für das gesamte deutsche Warngebiet zur Verbreitung über Funk herausgegeben. Der Rundfunksender Deutschlandfunk verbreitet alle über Funk abgegebenen NWN.
Die NWN erhält den Zusatz "vital", wenn die Warnung auf eine lebensbedrohende Gefahr hinweist.
Vitale nautische Warnnachrichten für die Sportschifffahrt werden während der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober zur Verbreitung über ausgewählte private und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten weitergeleitet.
Die NfS werden vom BSH in Heftform und im Internet herausgegeben und erscheinen einmal wöchentlich.
Aus den Seekarten, Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) und Nautischen Warnnachrichten (NWN).