Frage 1 von 26
Nr. 1
Runde beendenFrage 1 von 26
Nr. 1
Runde beendenAuf Vollständigkeit der Unterlagen und deren Berichtigung auf den neuesten Stand.
Am Kartenrand unter dem Titel.
Durch Satellitennavigation (z. B. GPS) erhaltene Positionen im WGS 84 sind 0, ... Minuten nordwärts/südwärts und 0, ... Minuten westwärts/ostwärts zu verlegen, um mit dieser Karte übereinzustimmen.
Am Berichtigungsstempel des BSH oder einer amtlichen Seekartenberichtigungsstelle.
Am Berichtigungsstempel auf der Rückseite der Seekarte.
Seekarte ist berichtigt bis zur Mitteilung Nummer 3595 der Admiralty Notices to Mariners (N.T.M.) in 1998.
Im Südwest-Quadranten. Angegeben sind die Peilungen zum Leuchtfeuer.
Leitfeuer sind Einzelfeuer, die durch Sektoren verschiedener Farbe oder Kennung (Leit- oder Warnsektoren) im Allgemeinen ein Fahrwasser , eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnen.
1. Richtfeuer sind Feuer, die als Unter- und Oberfeuer in Deckpeilung als Richtlinie beispielsweise einen Kurs im Fahrwasser, durch eine Hafeneinfahrt oder im freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnen. 2. Ein Schiff befindet sich in der Richtlinie, wenn Unter- und Oberfeuer senkrecht unter-/übereinander erscheinen.
Ein Torfeuer besteht aus zwei Feuern gleicher Höhe, gleicher Lichtstärke und gleicher Kennung, die zu beiden Seiten der Fahrwasserachse einander genau gegenüber (rechtwinklig zur Fahrwasserachse) und von der Fahrwasserachse gleich weit entfernt angeordnet sind.
Unter Tragweite versteht man denjenigen Abstand, in dem ein Feuer einen eben noch deutlichen Lichteindruck im Auge des Beobachters hervorruft.
Nenntragweite ist die Tragweite eines Feuers für einen definierten Wert bei einer meteorologischen Sichtweite am Tage von 10 sm.
Sie hängt u. a. ab 1. von der Lichtstärke (Helligkeit) des Feuers und 2. vom Sichtwert (Lichtdurchlässigkeit der Atmosphäre).
Es ist die Nenntragweite, hier 18 Seemeilen.
Sichtweite ist die Entfernung, auf die ein Leuchtfeuer über die Erdkrümmung (Kimm) hinweg vom Beobachter gesehen werden kann. Sie hängt ab 1. von der Feuerhöhe und 2. von der Augeshöhe des Beobachters.
In der Karte 1/INT des BSH.
Die britischen Notices to Mariners.
1. P-Nachrichten sind solche, die eine bevorstehende (preliminary) Maßnahme ankündigen. 2. Wegen der begrenzten Geltungsdauer werden keine Berichtigungen auf der Grundlage von P-Nachrichten vom BSH bzw. von amtlichen Seekartenberichtigungsstellen durchgeführt. Deshalb müssen vor Gebrauch jeder Seekarte die noch gültigen P-Nachrichten erfasst und in der Karte vermerkt werden.
1. T-Nachrichten sind solche, die über einen zeitweiligen (temporary) Zustand unterrichten. 2. Wegen der begrenzten Geltungsdauer werden keine Berichtigungen auf der Grundlage von T-Nachrichten vom BSH bzw. amtlichen Seekartenberichtigungsstellen durchgeführt. Deshalb müssen vor Gebrauch jeder Seekarte die noch gültigen T-Nachrichten erfasst und in der Karte vermerkt werden.
Seekarten mit größtmöglichem Maßstab verwenden. Nur in diesen Karten sind alle Schifffahrtszeichen und weitere für die Navigation wichtigen Informationen eingetragen.
Sie werden nach dem Druck weder vom BSH noch von den Seekartenvertriebsstellen berichtigt. Sie müssen also vom Nutzer nach dem Kauf vor Benutzung über die NfS auf den aktuellen Stand berichtigt werden.
Sonderzeichen zur Bezeichnung von Sperrgebieten und Kardinalzeichen für allgemeine Gefahrenstellen.
Gelbe Fasstonnen, Leuchttonnen, Spierentonnen oder Stangen.
Gelbe Fasstonnen, Leuchttonnen, Spierentonnen oder Stangen mit einem breiten roten Band. Beschriftung auf Fasstonne oder Leuchttonne mit schwarzen Buchstaben: "Sperrgebiet" oder "Sperr-G".
Farbe gelb.
Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge und Wassermotorräder auf wegen Badebetrieb gesperrten Wasserflächen.