Allgemeines (Schiffspapiere, SUG, Flaggen-/Hoheitsrecht)

Schifffahrtsrecht

Frage 1 von 16

Was müssen Sie beim ersten Anlaufen eines ausländischen Hafens beachten?

Alle Fragen dieses Themas

  • Nr. 85Was müssen Sie beim ersten Anlaufen eines ausländischen Hafens beachten?

    Amtliche Antwort

    Die Einreise-, Gesundheits- und Zollformalitäten sind zu erledigen.

  • Nr. 86Was ist ein Flaggenzertifikat? Für welche Fahrzeuge kann es ausgestellt werden?

    Amtliche Antwort

    Vom BSH ausgestellter Ausweis, mit dem das Recht und die Pflicht zum Führen der Bundesflagge nachgewiesen wird. Für Fahrzeuge unter 15 m Lüa = "nicht registerpflichtige Fahrzeuge".

  • Nr. 87Was ist das Schiffszertifikat, wer stellt es aus, ab welcher Schiffslänge ist es vorgeschrieben?

    Amtliche Antwort

    Das Schiffszertifikat ist der Nachweis, dass ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist. Ausgestellt wird es vom Registergericht, Vorgeschrieben ist es ab 15 m Rumpflänge.

  • Nr. 88Was versteht man unter dem Begriff "Küstenmeer"?

    Amtliche Antwort

    Die seewärts der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der Basislinie gelegenen Meeresgewässer bis zu einer Breite von 12 sm.

  • Nr. 89Was versteht man unter dem Begriff "innere Gewässer"?

    Amtliche Antwort

    Als "innere Gewässer" bezeichnet man die Gewässer landwärts der Basislinien.

  • Nr. 90Was versteht man unter dem Begriff "Basislinie" und wo finden Sie diese?

    Amtliche Antwort

    Als Basislinie bezeichnet man die Grenze zwischen den inneren Gewässern (eines Staates) und dem Küstenmeer. Basislinien sind in Seekarten eingezeichnet.

  • Nr. 91Welche Aufgaben hat die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung?

    Amtliche Antwort

    Amtliche Untersuchung eines schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnisses (Seeunfall) im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes (z. B. Kollision zwischen zwei Fahrzeugen) und Ermittlung der Umstände, durch die es zu dem Seeunfall gekommen ist. Herausgabe von Untersuchungsberichten und insbesondere Sicherheitsempfehlungen zur Verhütung von Seeunfällen.

  • Nr. 92Wann liegt ein schaden- oder gefahrverursachendes Vorkommnis (Seeunfall) im Sinne des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUG) vor? Nennen Sie mindestens 3 Merkmale.

    Amtliche Antwort

    1. Schiffsverlust, Aufgrundlaufen, Kollision eines Schiffes, 2. Tod oder Verschollenheit oder schwere Verletzung einer Person, 3. maritimer Umweltschaden oder sonstiger Sachschaden, 4. Gefahr für einen Menschen oder ein Schiff, 5. Gefahr eines schweren Schadens an einem Schiff, einem meerestechnischen Bauwerk oder an der Meeresumwelt.

  • Nr. 93Was müssen Sie nach einem Seeunfall veranlassen? Wie kann es umgesetzt werden?

    Amtliche Antwort

    Den Seeunfall unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden. Das kann in einem deutschen Einlaufhafen auch über die Wasserschutzpolizei bzw. im Ausland über die zuständigen Hafenbehörden veranlasst werden.

  • Nr. 94Welche Angaben müssen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gemeldet werden? Nennen Sie mindestens 5 dieser Angaben.

    Amtliche Antwort

    Es sind folgende Angaben zu melden: Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden, Ort (geographische Position) und Zeit des Unfalles, Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffes sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes (MMSI), Typ, Verwendungszweck, Name des Betreibers des Schiffes, Name des verantwortlichen Schiffsführers, Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes, Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord, Umfang des Personen- und Sachschadens, Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses, Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind, Wetterbedingungen, Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung.

  • Nr. 95In welcher Vorschrift ist geregelt, welche Angaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung bei einem schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnis (Seeunfall) gemeldet werden müssen? Wer ist verantwortlich für die Meldung?

    Amtliche Antwort

    Geregelt in der "Verordnung über die Sicherung der Seefahrt". Verantwortlich für die Meldung sind der Schiffsführer oder bei dessen Verhinderung ein anderes Besatzungsmitglied bzw. ggf. auch der Betreiber des Schiffes, falls keine der vorgenannten Personen dazu in der Lage ist.

  • Nr. 96Was sind Seeämter und was sind ihre Aufgaben?

    Amtliche Antwort

    Seeämter sind bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest gebildete Untersuchungsausschüsse zur Untersuchung der Frage, ob gegenüber einem Verfahrensbeteiligten ein Fahrverbot ausgesprochen oder ein Befähigungszeugnis bzw. ein amtlicher Führerschein der Sportschifffahrt entzogen werden muss.

  • Nr. 97Welche behördlichen Veröffentlichungen für Wassersportler geben Ihnen rechtliche Informationen und Hinweise über das Verhalten auf Seeschifffahrtsstraßen?

    Amtliche Antwort

    "Sicherheit auf dem Wasser , Leitfaden für Wassersportler". "Sicherheit im See- und Küstenbereich, Sorgfaltsregeln für Wassersportler".

  • Nr. 98Sie sehen von Ihrem Sportfahrzeug aus in der Nordsee nördlich von Helgoland eine noch unbekannte Gefahr, z. B. einen teibenden Container. Was haben Sie zu unternehmen?

    Amtliche Antwort

    Man muss dies auf dem schnellsten Weg direkt oder über eine Verkehrszentrale bzw. Küstenfunkstelle dem Maritimen Lagezentrum (MLZ) in Cuxhaven als Meldestelle für Unfälle auf See mitteilen.

  • Nr. 99Wann und wo wird eine Flagge des Gastlandes gehisst?

    Amtliche Antwort

    Beim Einlaufen in die Küstengewässer des Gastlandes unter der Steuerbordsaling.

  • Nr. 100Wann und wo wird die Bundesflagge geführt?

    Amtliche Antwort

    Auf in Betrieb befindlichen Yachten während der Flaggzeit in den Küstengewässern, auf See und im Hafen am Flaggenstock am Heck, auf segelnden mehrmastigen Yachten auch im Topp des hintersten Mastes (nicht am Achterstag).