Frage 1 von 16
Nr. 85
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Nr. 85
Runde beendenDie Einreise-, Gesundheits- und Zollformalitäten sind zu erledigen.
Vom BSH ausgestellter Ausweis, mit dem das Recht und die Pflicht zum Führen der Bundesflagge nachgewiesen wird. Für Fahrzeuge unter 15 m Lüa = "nicht registerpflichtige Fahrzeuge".
Das Schiffszertifikat ist der Nachweis, dass ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist. Ausgestellt wird es vom Registergericht, Vorgeschrieben ist es ab 15 m Rumpflänge.
Die seewärts der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der Basislinie gelegenen Meeresgewässer bis zu einer Breite von 12 sm.
Als "innere Gewässer" bezeichnet man die Gewässer landwärts der Basislinien.
Als Basislinie bezeichnet man die Grenze zwischen den inneren Gewässern (eines Staates) und dem Küstenmeer. Basislinien sind in Seekarten eingezeichnet.
Amtliche Untersuchung eines schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnisses (Seeunfall) im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes (z. B. Kollision zwischen zwei Fahrzeugen) und Ermittlung der Umstände, durch die es zu dem Seeunfall gekommen ist. Herausgabe von Untersuchungsberichten und insbesondere Sicherheitsempfehlungen zur Verhütung von Seeunfällen.
1. Schiffsverlust, Aufgrundlaufen, Kollision eines Schiffes, 2. Tod oder Verschollenheit oder schwere Verletzung einer Person, 3. maritimer Umweltschaden oder sonstiger Sachschaden, 4. Gefahr für einen Menschen oder ein Schiff, 5. Gefahr eines schweren Schadens an einem Schiff, einem meerestechnischen Bauwerk oder an der Meeresumwelt.
Den Seeunfall unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden. Das kann in einem deutschen Einlaufhafen auch über die Wasserschutzpolizei bzw. im Ausland über die zuständigen Hafenbehörden veranlasst werden.
Es sind folgende Angaben zu melden: Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden, Ort (geographische Position) und Zeit des Unfalles, Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffes sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes (MMSI), Typ, Verwendungszweck, Name des Betreibers des Schiffes, Name des verantwortlichen Schiffsführers, Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes, Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord, Umfang des Personen- und Sachschadens, Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses, Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind, Wetterbedingungen, Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung.
Geregelt in der "Verordnung über die Sicherung der Seefahrt". Verantwortlich für die Meldung sind der Schiffsführer oder bei dessen Verhinderung ein anderes Besatzungsmitglied bzw. ggf. auch der Betreiber des Schiffes, falls keine der vorgenannten Personen dazu in der Lage ist.
Seeämter sind bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest gebildete Untersuchungsausschüsse zur Untersuchung der Frage, ob gegenüber einem Verfahrensbeteiligten ein Fahrverbot ausgesprochen oder ein Befähigungszeugnis bzw. ein amtlicher Führerschein der Sportschifffahrt entzogen werden muss.
"Sicherheit auf dem Wasser , Leitfaden für Wassersportler". "Sicherheit im See- und Küstenbereich, Sorgfaltsregeln für Wassersportler".
Man muss dies auf dem schnellsten Weg direkt oder über eine Verkehrszentrale bzw. Küstenfunkstelle dem Maritimen Lagezentrum (MLZ) in Cuxhaven als Meldestelle für Unfälle auf See mitteilen.
Beim Einlaufen in die Küstengewässer des Gastlandes unter der Steuerbordsaling.
Auf in Betrieb befindlichen Yachten während der Flaggzeit in den Küstengewässern, auf See und im Hafen am Flaggenstock am Heck, auf segelnden mehrmastigen Yachten auch im Topp des hintersten Mastes (nicht am Achterstag).