Frage 1 von 13
Nr. 53
Runde beendenFrage 1 von 13
Nr. 53
Runde beendenFahrwasser der Seeschifffahrtsstraßen gelten als enge Fahrwasser im Sinne der KVR.
Seeschifffahrtsstraßen im Sinne dieser Verordnung sind: 1. Wasserflächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen seewärts der Basislinie, 2. die durchgehend durch laterale Zeichen (Tonnen) begrenzten Wasserflächen der seewärtigen Teile der Fahrwasser im Küstenmeer , 3. Wasserflächen zwischen den Ufern bestimmter Binnenwasserstraßen.
Fahrwasser sind die Teile der Wasserflächen, die durch Tonnen (laterale Zeichen) begrenzt oder gekennzeichnet sind oder die, soweit das nicht der Fall ist, auf den Binnenwasserstraßen für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.
Es handelt sich um das Bleib-weg-Signal, das von einem Fahrzeug gegeben wird, bei dem bestimmte gefährliche Güter oder radioaktive Stoffe frei werden oder drohen frei zu werden oder es besteht Explosionsgefahr . Man hat sich mit seinem Fahrzeug möglichst weit von dem anderen Fahrzeug zu entfernen (sicherer Abstand) und darf keine elektrischen Schalter bedienen. Kein offenes Feuer .
Gefährdet ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug oder wird es durch dieses selbst gefährdet, hat es, soweit möglich, rechtzeitig das Schallsignal zu geben: ein langer Ton, vier kurze Töne; ein langer Ton, vier kurze Töne.
1. Sportfahrzeuge dürfen in der Regel die Zufahrten und den NOK lediglich zur Durchfahrt und ohne Lotsen nur während der Tagfahrzeiten und nicht bei verminderter Sicht benutzen. 2. Sportfahrzeuge müssen ihre Kanalfahrt so einrichten, dass sie vor Ablauf der Tagfahrzeit eine für Sportfahrzeuge bestimmte Liegestelle erreichen können. 3. Bei plötzlich auftretender verminderter Sicht dürfen Sportfahrzeuge in den Weichengebieten hinter den Dalben oder an geeigneten Liegestellen festmachen.
1. Das Segeln ist auf dem NOK verboten. 2. Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen zusätzlich die Segel setzen. 3. Ein motorbetriebenes Sportfahrzeug darf nur ein Sportfahrzeug schleppen.
Schnellstmöglich in einem Weichengebiet hinter den Dalben oder an geeigneten Liegestellen festmachen.
1. Einfahren verboten. 2. Freigabe wird vorbereitet. 3. Sportfahrzeuge können einfahren.
Es handelt sich um eine Backbordfahrwassertonne; die nächste Tonne hat die Aufschrift 32.
Von SKS Lotse erstellt, nicht Teil des amtlichen Fragenkatalogs. Maßgeblich ist die amtliche Antwort.
Die Tonnen der Elbe sind von See her stromaufwärts gezählt. Elbabwärts fährt man gegen die Betonnungsrichtung.
Gegen die Betonnungsrichtung liegt die Backbordseite des Fahrwassers an Steuerbord. Die Tonne ist also eine Backbordfahrwassertonne – passend zur geraden Nummer.
32a ist zwischen 32 und 34 eingeschoben. Elbabwärts werden die Nummern kleiner, die nächste Tonne ist 32.
Motorsportfahrzeuge, die andere Sportfahrzeuge schleppen, gelten nicht als schleppende Maschinenfahrzeuge im Sinne der KVR. Daher keine besondere Lichterführung/Kennzeichnung.
1. Ein motorbetriebenes Sportfahrzeug darf nur ein Sportfahrzeug schleppen. 2. Das geschleppte Sportfahrzeug darf nur eine Höchstlänge von weniger als 15 m haben. 3. Die Mindestgeschwindigkeit beim Schleppen muss 9 km/h betragen.

1. Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung. 2. Nachts: Rundumlichter rot-rot-grün senkrecht übereinander.